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Im News-Feed zum Thema Arbeitsrecht informiert Rechtsanwalt Kotz regelmäßig und umfassend über alle Aspekte dieses Rechtsgebietes. Neben aktuellen Urteilen und Entscheidungen werden viele Tipps für Betroffene gegeben. Für alle, die sich aktiv informieren möchten oder akute Fragen haben, für die steht auch ein kostenloses Forum zur Verfügung.
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arbeitsrecht kündigung recht rechtsanwalt arbeitsgericht
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Hinzugefügt am 15.02.2010 - 11:37:43 von platzhalter
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 RSS-Feed - Einträge
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Arbeitnehmer müssen ihren Firmenwagen an den Arbeitgeber in der Regel herausgeben, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung an den Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung. Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Damit ist sie vom Arbeitgeber nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss, und sei es - wie im Fall von Krankheit - ohne Erhalt einer Gegenleistung für den Zeitraum der Entgeltfortzahlungspflicht (BAG, Urteil vom 14.12.2010, Az.: 9 AZR 631/09). Arbeitnehmer und Arbeitgeber können in einem Arbeitsvertrag diesbezüglich jedoch eine andere Vereinbarung treffen.
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09.05.2012 - 13:15:18
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Firmenwagen-Rueckgabe-bei-Arbeitnehmere ...
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Der Ehemann einer Arbeitnehmerin hatte über deren Arbeitgeber nachfolgende Äußerungen auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht: „Hab gerade mein …..-Schwein auf ……… getauft“ (Vornamen der Arbeitgeber)….. „Naja, irgendwann stehen alle Schweine vor einem Metzger“. Ferner veröffentlichte der Ehemann der Arbeitnehmerin eine piktographische Fischdarstellung, bei der das Mittelstück des Fisches durch das Symbol des Arbeitgebers dargestellt ist. Neben dem Piktogramm befand sich die Anmerkung „Unser Fisch stinkt vom Kopf“. Die Facebook-Seite des Ehemannes der Arbeitnehmerin war für 155 „Freunde“, u.a. auch zahlreiche Mitarbeiter und Kunden des Arbeitgebers, einsehbar. Unter dem Fischpiktogramm befand sich mit dem Kommentar „gefällt mir“ der Name der Arbeitnehmerin. Als der Arbeitgeber Kenntnis hiervon erlangte, kündigte er das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitnehmerin fristlos, hilfsweise fristgerecht. Das Arbeitsgericht sah die ausgesprochenen Kündigungen als unwirksam an, da die Arbeitnehmerin 25 Jahre lang beanstandungsfrei bei dem Arbeitgeber gearbeitet hatte. Ferner konnte man der Arbeitnehmerin nicht nachweisen, ob sie selbst den „gefällt mir“-Button selbst gedrückt hatte, da ihr Ehemann ebenfalls Zugang zu dem Facebook-Account hatte (Arbeitsgericht Dessau-Roßlau (Urteil vom 21.03.2012, Az.: 1 Ca 148/11).
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08.05.2012 - 19:14:24
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Facebook-Betaetigung-des-Gefaellt-mir-B ...
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In seinem privaten Facebook-Profil hatte ein Azubi unter der Rubrik „Arbeitgeber“ nachfolgende Aussagen getätigt: „menschenschinder & ausbeuter“, „Leibeigener – Bochum“, „daemliche scheisse fuer mindestlohn — 20 % erledigen“. Der Arbeitgeber kündigte das Ausbildungsverhältnis mit dem Azubi daraufhin fristlos. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Bochum (Urteil am 29.03.2012, Az.: 3 Ca 1283/11) ist die fristlose Kündigung jedoch unwirksam, da dem Arbeitgeber die Pflicht zur Förderung der geistigen, charakterlichen und körperlichen Entwicklung des Auszubildenden obliegt, insbesondere wenn der Auszubildende noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Gerade wegen dieser Förderungspflicht darf der Arbeitgeber nicht jedes dem Auszubildenden vorzuwerfende Fehlverhalten als Kündigungsgrund nehmen. Eine Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses kommt daher nur in Betracht, wenn es kein milderes Mittel für den Arbeitgeber gibt. So ist eine fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber unter keinen Umständen eine Fortführung des Ausbildungsverhältnisses mehr zuzumuten ist. Im vorliegenden Fall hätte der Arbeitgeber den Auszubildenden vorher abmahnen müssen, bevor er eine fristlose Kündigung ausspricht.
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07.05.2012 - 20:41:03
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Arbeitgeberbeleidigung-im-Facebook-Prof ...
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Ein Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer nicht kündigen, wenn andere Arbeitnehmer die Leistungsträger sind, eine weitere Zusammenarbeit mit diesem Arbeitnehmer ablehnen und damit drohen, selbst zu kündigen, wenn der Arbeitgeber diesem Arbeitnehmer nicht kündigt. Erstattet ein Arbeitnehmer eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer kündigen bzw. im Rahmen des Kündigungsschutzverfahren des Arbeitnehmers einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2012, Az: 2 Sa 331/11).
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24.04.2012 - 22:32:01
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Arbeitnehmerkuendigung-auf-Druck-von-Ar ...
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Betreibt ein Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern Stalking (Emailzusendung, unerwünschte Anrufe, Einmischung in das Privatleben, Drohungen), so rechtfertigt dieses Verhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Ob der Arbeitgeber den stalkenden Arbeitnehmer zuvor abmahnen muss, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den getätigten Stalkinghandlungen ab (BAG, Urteil vom 19.04.2012, Az: 2 AZR 258/11).
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20.04.2012 - 20:45:27
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Stalker-kann-vom-Arbeitgeber-fristlos-g ...
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Ein Stellenbewerber dessen Bewerbung im Einstellungsverfahren eines Arbeitgebers trotz Erfüllung des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung nicht berücksichtigt wird, hat keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ob am Ende des Bewerbungsverfahrens ein Arbeitnehmer eingestellt wurde (EuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az: C-415/10).
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19.04.2012 - 21:50:10
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Stellenbewerber-Auskunftsanspruch-ueber ...
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Ein Stellenbewerber dessen Bewerbung im Einstellungsverfahren eines Arbeitgebers trotz Erfüllung des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung nicht berücksichtigt wird, hat keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ob am Ende des Bewerbungsverfahrens ein Arbeitnehmer eingestellt wurde (EuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az: C-415/10).
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19.04.2012 - 21:50:02
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Stellenbewerber-Auskunftsanspruch-ueber ...
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Wird eine AGB-Klausel von einem Gericht für unwirksam erklärt, darf sie vom Benutzer nicht mehr bei Neuverträgen (z.B. anderen Arbeitsverträgen) verwendet werden. Bei Altverträgen darf sich der Benutzer nicht mehr auf diese Klausel berufen. Je nach Vertragsgestaltung sind die AGB-Klauseln (Arbeitsvertragsklausel) des Altvertrages vollständig unwirksam und der Benutzer darf sich nicht mehr auf diese berufen(OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.12.2011, Az.: 2 U 106/11).
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15.04.2012 - 20:00:54
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Unwirksamkeit-einer-AGB-Klausel-Reichwe ...
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